Mit dem Sachverständigenrisiko muss die Versicherung vollständig zahlen. Wir begleiten Sie dabei, Ihr Honorar durchzusetzen und Ihr Büro gegen Regress aufzustellen.
Jahrelang lief es verkehrt herum: Die Versicherung kürzt, und Sie laufen dem Geld hinterher. Das Sachverständigenrisiko dreht genau das um. Jetzt muss die Versicherung Ihr Honorar erst einmal vollständig zahlen. Will sie später etwas zurück, ist sie am Zug, nicht Sie.
Der Schlüssel ist eine Zahlungsanweisung statt einer Abtretung. Klingt nach einem Detail, entscheidet aber alles: Nur so bleibt Ihr Honorar abgesichert. Dabei unterstützt Sie UNFALLNAVI.
Und das Regressrisiko? Das ist eine andere Baustelle. Wer hier ruhig schlafen will, braucht belastbare Preisvereinbarungen und saubere Prozesse statt angreifbarer Standard-AGB. Genau dabei unterstützen wir Sie.
UNFALLNAVI übernimmt die komplette Kommunikation mit der Versicherung. Sie liefern das Gutachten, wir kümmern uns um Ihr Geld.
Der Geschädigte weist die Versicherung an, Ihr Honorar direkt an Sie zu zahlen. Per Zahlungsanweisung statt per Abtretung.
Wir setzen Ihr Honorar und den Schaden des Geschädigten gemeinsam bei der Haftpflichtversicherung durch. Den gesamten Schriftverkehr und die Abwicklung übernehmen wir.
Will die Versicherung kürzen, halten wir mit dem Sachverständigenrisiko dagegen. Hartnäckig und mit der passenden Argumentation.
Ihr Honorar landet bei Ihnen, schnell und ohne Hinterherlaufen.
Eine Kürzung ist nicht mehr Ihr Problem. Die Versicherung muss zuerst zahlen und ihre Einwände selbst durchsetzen. Sie bekommen Ihr Geld, die Versicherung trägt das Risiko.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit von nur 17,6 Tagen. Kein monatelanger Schriftverkehr, kein Zeitverlust.
Ein erprobtes Verfahren, klare Vertragsgrundlagen und eine transparente Preisgestaltung. So steht Ihr Büro auf festem Boden.
Ein fester Ansprechpartner bei UNFALLNAVI begleitet Ihre Fälle — kein Ticketsystem, keine Warteschleife.
Versicherungen gehen seit 2025 häufiger gegen SV-Büros in den Regress. Mit belastbaren Vertragstexten und klarer Preisgestaltung verkleinern Sie Ihre Angriffsfläche. Beim Büro-Setup unterstützen wir Sie.
Bereits abgeschlossene Fälle mit Kürzungen können per Rückabtretung nachträglich geltend gemacht werden.
Damit das Sachverständigenrisiko funktioniert, sind vier strukturelle Anpassungen in Ihrem Büro notwendig. UNFALLNAVI begleitet Sie Schritt für Schritt dabei.
Die Zahlungsanweisung des Geschädigten ersetzt die klassische Abtretung. Nur so greift das Sachverständigenrisiko, denn eine Abtretung würde es aushebeln.
Die Regressabtretung schicken wir von Beginn an mit. So muss die Versicherung sie nicht erst anfordern, und Ihr Honorar ist schneller ausgezahlt.
Eine klare Preisvereinbarung minimiert das Regressrisiko und stärkt Ihre Rechtsposition.
Klare Abläufe bei Auftragserteilung, Dokumentation und Rechnungsstellung stärken die rechtliche Grundlage jedes Gutachtens.
Aus der Praxis — Erfahrungen unserer Partnerbüros.
"Wir kämpfen seit Jahren mit Kürzungen. Seit der Zusammenarbeit mit UNFALLNAVI läuft das fast automatisch: UNFALLNAVI fordert, wir bekommen unser Honorar. Klingt zu gut, funktioniert aber."
"Ich habe immer gedacht, Kürzungen sind Verhandlungssache. Aber das Sachverständigenrisiko ist ein komplett anderer Ansatz — rechtlich sauber und die Versicherungen zahlen tatsächlich."
"Der Aufwand auf unserer Seite ist minimal, UNFALLNAVI kümmert sich um alles. Wir waren am Anfang skeptisch, inzwischen empfehlen wir es aktiv weiter."
Das Sachverständigenrisiko schützt in erster Linie den Geschädigten: Ob die SV-Kosten richtig oder zu hoch berechnet sind, ist nicht sein Problem, sondern das der eintrittspflichtigen Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Forderung beim Geschädigten liegt. Über eine Zahlungsanweisung weist er die Versicherung an, direkt an Sie zu zahlen. Die Versicherung muss also zuerst das volle Honorar zahlen und kann erst danach zurückfordern, wenn sie meint, zu viel gezahlt zu haben. Der Spieß ist umgedreht: Nicht Sie laufen der Kürzung hinterher, die Versicherung muss aktiv werden.
Nur mit einer Zahlungsanweisung des Geschädigten greift das Sachverständigenrisiko. Eine klassische Abtretung würde es aushebeln, weil die Forderung dann nicht mehr beim Geschädigten liegt.
Dann wehren wir die Kürzung für Sie ab und halten mit dem Sachverständigenrisiko dagegen. Den Schriftverkehr und die Auseinandersetzung übernehmen wir.
In vielen Fällen ja. Über eine Rückabtretung können auch Altfälle nachträglich geltend gemacht werden. Wir prüfen, welche Ihrer Fälle dafür in Frage kommen.
Beim Sachverständigenrisiko muss die Versicherung das volle SV-Honorar zunächst zahlen. Das Regressrisiko ist davon zu trennen: Es entsteht, wenn eine Versicherung bereits gezahlte Kosten zurückfordert.
Möglich ist es. Seit 2024 müssen Versicherungen Schäden zunächst regulieren und holen sich das Geld bei Bedarf später zurück. Seit 2025 nehmen solche Rückforderungen zu. Wie hoch Ihr Risiko ist, hängt vor allem von Ihren Vertragsunterlagen, Ihrer Preisvereinbarung und Ihrer Dokumentation ab. Genau hier unterstützen wir Sie beim Büro-Setup.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unserem Partnerprogramm-Team. Wir lernen Ihr Büro kennen und zeigen Ihnen, wie das Sachverständigenrisiko in Ihrer konkreten Situation funktionieren kann.